OceanServiceGroup GmbH, Weißenburgerstr. 12, 59557 Lippstadt
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren (insbesondere Garagentore, Industrietore, Rolltore, Türen, Brandschutztüren, Fenster, Terrassendächer, Markisen, Antriebe und Zubehör) sowie die Erbringung von Montage-, Reparatur- und sonstigen Werk- und Dienstleistungen, die ein Kunde mit uns, der OceanServiceGroup GmbH, Weißenburgerstr. 12, 59557 Lippstadt (nachfolgend „wir“), schließt. Kunde ist, wer mit uns einen Vertrag schließt oder anbahnt.
(2) Diese AGB gelten unabhängig davon, auf welchem Weg der Vertrag zustande kommt, insbesondere bei Vertragsschluss
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(5) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
(1) Auf Anfrage des Kunden erstellen wir individuelle Angebote, in der Regel nach vorheriger Beratung und, soweit erforderlich, nach einem Aufmaß vor Ort oder anhand einer Online-Konfiguration. Wir sind an das Angebot für die darin genannte Annahmefrist gebunden; ist im Angebot keine Frist genannt, beträgt die Annahmefrist 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Annahmefrist annimmt. Die Annahme kann erklärt werden durch Unterzeichnung des Angebots, durch Erklärung in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Messenger), mündlich oder telefonisch oder durch Bezahlung über einen im Angebot enthaltenen Zahlungslink. Nimmt der Kunde über einen Zahlungslink an, zeigen wir ihm vor der Zahlung die wesentlichen Merkmale der Leistung und den Gesamtpreis an; die Zahlung löst er über eine Schaltfläche mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung aus. Mündlich oder telefonisch erklärte Annahmen bestätigen wir dem Kunden in Textform.
(3) Nimmt der Kunde das Angebot mit Änderungen, Einschränkungen oder nach Ablauf der Annahmefrist an, gilt dies als neues Angebot des Kunden (§ 150 BGB), das wir durch Bestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung annehmen können.
(4) Werden Bauelemente nach Aufmaß gefertigt, sind die bei unserem Aufmaß ermittelten Maße und Ausführungsdetails maßgeblich. Ergeben sich daraus Abweichungen vom Angebot, teilen wir sie dem Kunden vor der Bestellung beim Hersteller unverzüglich in Textform mit. Eine Abweichung, die zu einem höheren Preis führt oder die Leistung für den Kunden nicht nur unerheblich ändert, wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr in Textform zustimmt. Stimmt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen zu und ist die Ausführung zum vereinbarten Preis und in der vereinbarten Art technisch nicht möglich, können der Kunde und wir vom Vertrag zurücktreten; bis dahin erbrachte Leistungen berechnen wir in diesem Fall nicht und bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich. Beruht das Angebot auf Maßen, die der Kunde selbst ermittelt oder online konfiguriert hat, ist der Kunde für deren Richtigkeit verantwortlich.
(5) Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nebst Leistungsbeschreibung und diesen AGB.
(6) Technisch bedingte oder vom Hersteller vorgenommene Änderungen der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung sowie handelsübliche Abweichungen in Farbe und Struktur behalten wir uns vor, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit, die Funktion und das Aussehen nicht mehr als unerheblich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
(1) Die Darstellung der Produkte auf unserer Internetseite und in einem Online-Konfigurator stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Erzeugt der Kunde im Online-Konfigurator ein PDF-Angebot, gilt für dieses Angebot § 2.
(2) Der Kunde legt die gewünschten Waren oder Leistungen in den Warenkorb und gibt seine Daten ein. Vor Absenden der Bestellung werden alle Angaben in einer Bestellübersicht angezeigt; der Kunde kann sie dort prüfen, über die Korrekturmöglichkeiten des Bestellprozesses (auch die Zurück-Funktion des Browsers) ändern oder den Bestellvorgang abbrechen. Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(3) Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung; diese stellt noch keine Annahme dar. Wählt der Kunde eine Zahlungsart, bei der die Zahlung im Bestellprozess ausgelöst wird (zum Beispiel PayPal, Kredit- oder Debitkarte, Zahlung über Stripe), nehmen wir die Bestellung mit dem Auslösen des Zahlungsvorgangs an. Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, nehmen wir die Bestellung mit der Zusendung unserer Zahlungsinformationen an. In den übrigen Fällen kommt der Vertrag zustande, wenn wir die Bestellung durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Versand der Ware annehmen; nehmen wir sie nicht innerhalb von zwei Werktagen an, ist der Kunde nicht mehr an sie gebunden. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz unseres Unternehmens.
(4) Wir speichern den Vertragstext. Der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail in Textform. Hat der Kunde ein Kundenkonto angelegt, kann er seine Bestelldaten dort zusätzlich einsehen; im Übrigen ist der Vertragstext nach Vertragsschluss nicht über die Internetseite abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch. Wir liefern nur an Anschriften in Deutschland. Besonderen Verhaltenskodizes haben wir uns nicht unterworfen.
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, zum Beispiel Telefon, E-Mail, Messenger, Post oder Internetseite) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten, insbesondere Fristbeginn, Ausübung und Folgen des Widerrufs, ergeben sich aus der jeweils einschlägigen Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, die wir Verbrauchern vor Vertragsschluss mit dem Angebot oder im Bestellprozess zur Verfügung stellen und die auf unserer Internetseite abrufbar ist.
(2) Bei Verträgen, die in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das gilt nicht, wenn der Verbraucher unmittelbar zuvor außerhalb unserer Geschäftsräume persönlich und individuell angesprochen wurde (§ 312b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BGB).
(3) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB), zum Beispiel nach Kundenmaß gefertigte Tore, Fenster oder Terrassendächer. Das gilt auch dann, wenn wir mit der Herstellung noch nicht begonnen haben, und auch dann, wenn wir die Ware zusätzlich montieren, der Vertrag aber seinen Schwerpunkt in der Lieferung hat. Der Kunde ist verpflichtet, Maße und Ausstattung vor Abgabe seiner Bestellung oder vor Annahme des Angebots zu prüfen.
(4) Umfasst der Vertrag neben der Lieferung den Einbau oder die Montage mit Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten und liegt sein Schwerpunkt auf dem geschuldeten Gesamterfolg (Werkvertrag), gilt die Ausnahme nach Absatz 3 nicht; ein Widerrufsrecht nach Absatz 1 bleibt dann bestehen.
(5) Bei Verträgen über Werk- oder Dienstleistungen erlischt ein bestehendes Widerrufsrecht vor Fristablauf, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert (§ 356 Absatz 5 BGB). Bei außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen muss der Verbraucher diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, zum Beispiel per E-Mail oder auf einem unterschriebenen Formular. Widerruft der Verbraucher, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nach § 357a Absatz 2 BGB.
(6) Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (§ 312g Absatz 2 Nummer 11 BGB). Für weitere bei diesem Besuch erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat oder die nicht als Ersatzteile für die Reparatur benötigt werden, bleibt das Widerrufsrecht bestehen.
(7) Wird ein Fernabsatzvertrag über unsere Internetseite geschlossen, kann der Verbraucher den Widerruf auch über die dort ständig verfügbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ erklären (§ 356a BGB). Wir bestätigen den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.
(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie im Angebot als Nettopreise ausgewiesen sind. Hinzukommende Liefer-, Versand- oder Anfahrtkosten werden im Angebot oder im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.
(2) Bei individuellen Aufträgen (§ 2) erfolgt die Zahlung gemäß den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Konditionen im Rahmen von Absatz 4. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Rechnungen stellen wir, soweit nichts anderes vereinbart ist, elektronisch zu.
(3) Bei Bestellungen über die Internetseite stehen die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung (derzeit PayPal, Kredit- oder Debitkarte, SEPA-Lastschrift und Vorkasse). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
(4) Für Anzahlungen und Abschlagszahlungen gilt:
Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnen Bestellung beim Hersteller, Produktion und Montage erst nach deren Eingang, soweit wir nicht im Einzelfall früher beginnen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder wegen Mehrkosten der Fertigstellung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(6) Ist der Kunde Unternehmer und liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, können wir den Preis im Umfang nachgewiesener Erhöhungen der Einkaufspreise unseres Herstellers für die bestellte Ware anpassen; Senkungen geben wir in gleicher Weise weiter. Übersteigt die Erhöhung 5 % des vereinbarten Preises, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang unserer Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
(1) Liefer- und Ausführungsfristen beginnen mit Vertragsschluss. Ist ein Aufmaß durch uns vereinbart, beginnen sie mit dem Aufmaßtermin; ist eine Anzahlung vereinbart, beginnen sie nicht vor deren Eingang.
(2) Die Liefer- oder Ausführungsfrist nennen wir im Angebot oder im Bestellprozess (zum Beispiel „Lieferung in 6 bis 8 Wochen“). Innerhalb dieser Frist stimmen wir den konkreten Liefer- oder Montagetermin mit dem Kunden ab und bestätigen ihn in Textform; der bestätigte Termin ist verbindlich. Termine, die wir ausdrücklich als voraussichtlich bezeichnen, überschreiten wir um höchstens zwei Wochen. Eine bestimmte Uhrzeit ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Werden wir trotz rechtzeitig abgeschlossenen und passenden Liefervertrags von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, informieren wir den Kunden unverzüglich. Ist die Ware auch innerhalb einer angemessenen Frist nicht verfügbar, können der Kunde und wir vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Kunden über; das gilt auch beim Versand. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr beim Versand mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über; das gilt auch, wenn wir mit eigenen Fahrzeugen liefern. Schulden wir Einbau oder Montage, geht die Gefahr für die Gesamtleistung einschließlich der angelieferten Bauteile mit der Abnahme über, bei Annahmeverzug des Kunden bereits mit dessen Eintritt (§ 644 BGB).
(5) Der Kunde wird gebeten, die Ware bei Anlieferung auf Vollständigkeit und sichtbare Transportschäden zu prüfen, Schäden auf dem Lieferschein zu vermerken und uns schnellstmöglich mitzuteilen. Für Verbraucher hat ein Unterlassen keine Auswirkung auf ihre gesetzlichen Rechte.
(6) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Dadurch entstehende zusätzliche Versand- oder Anfahrtkosten tragen wir.
(7) Nimmt der Kunde die Ware zum vereinbarten Termin nicht an oder kann die Montage aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, können wir die Ware auf Kosten des Kunden einlagern und Ersatz der Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Lagern wir die Ware in eigenen Räumen, berechnen wir ab der dritten Woche nach dem vereinbarten Termin pauschal 0,5 % des Preises der eingelagerten Ware je angefangene Kalenderwoche, höchstens 5 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis höherer Kosten gestattet. Bei Verträgen mit Montage wird mit der Einlagerung eigens angefertigter Bauteile der Abschlag fällig, der bei Anlieferung fällig geworden wäre; § 5 Absatz 4 gilt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(8) Zur Durchführung des Vertrags übermitteln wir die erforderlichen Daten (Name, Liefer- und Rechnungsanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für die Terminabsprache, bestellbezogene Angaben) an beauftragte Speditionen, Montagepartner und Subunternehmer sowie, soweit für Herstellung und Lieferung nötig, an Hersteller und Lieferanten (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Zur Dokumentation unserer Leistung und für Referenzen fertigen wir Fotos des Montageorts an (§ 7 Absatz 5; Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO); gegen die Verwendung als Referenz steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite.
(1) Art und Umfang geschuldeter Montageleistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nebst Leistungsbeschreibung. Nebenleistungen wie Statik, Bauantrag, Demontage und Entsorgung alter Bauteile oder Elektroanschlüsse schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt sind. Für Montageleistungen gelten ergänzend unsere Montagebedingungen, die wir dem Kunden mit dem Angebot oder im Bestellprozess zur Verfügung stellen und die unter https://www.oceanservicegroup.de/rechtstexte/montagebedingungen abrufbar sind. Für Widerruf, Zahlung, Kündigung, Mängelansprüche und Haftung gelten ausschließlich diese AGB; im Übrigen gehen individuelle Vereinbarungen den Montagebedingungen und die Montagebedingungen diesen AGB vor.
(2) Der Kunde hat die für die Ausführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen, insbesondere: freien Zugang zum Montageort, Bereitstellung von Strom und gegebenenfalls Wasser, geeignete bauliche Voraussetzungen (insbesondere tragfähiger Befestigungsgrund) sowie die Einholung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen und privatrechtlicher Zustimmungen (zum Beispiel des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft), soweit wir diese nicht ausdrücklich übernommen haben.
(3) Kann die Ausführung nicht wie vereinbart beginnen oder fortgeführt werden, weil der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, können wir den dadurch entstehenden Mehraufwand verlangen. Die Höhe richtet sich nach der mit dem Angebot übermittelten Preisliste oder, wenn keine vereinbart ist, nach dem nachgewiesenen Aufwand. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Die gesetzlichen Rechte nach §§ 642 und 643 BGB bleiben unberührt.
(4) Der Kunde kann einen Werkvertrag sowie einen Vertrag über die Lieferung von Bauelementen, die wir nach seinen Vorgaben herstellen oder herstellen lassen, bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB, § 650 Absatz 1 Satz 3 BGB). Für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen erhalten wir die darauf entfallende vereinbarte Vergütung. Für den noch nicht erbrachten Teil können wir pauschal 10 % der darauf entfallenden vereinbarten Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht; uns bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs nach § 648 Satz 2 BGB gestattet, insbesondere wenn bereits bestellte Sonderanfertigungen nicht anderweitig verwendbar sind. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt unberührt; widerruft der Verbraucher wirksam, gelten allein die gesetzlichen Folgen des Widerrufs. Die Kündigung soll in Textform erklärt werden; bei Bauverträgen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (§ 650h BGB).
(5) Wir dürfen zur Erfüllung unserer Leistungen Subunternehmer einsetzen; wir bleiben dem Kunden gegenüber Vertragspartner und für deren Leistungen verantwortlich. Wir dürfen den Montageort vor, während und nach der Ausführung fotografieren, soweit dies zur Dokumentation der Leistung und zur Beweissicherung erforderlich ist; Personen werden dabei nicht gezielt aufgenommen. Aufnahmen, auf denen weder Personen noch Hausnummern, Kfz-Kennzeichen oder andere Merkmale erkennbar sind, die eine Zuordnung zum Kunden oder zum Grundstück ermöglichen, dürfen wir als Referenz auf unseren Internetseiten, in sozialen Medien und in Werbemitteln verwenden. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen, zum Beispiel per E-Mail an info@oceanservicegroup.de; wir verwenden die Aufnahmen dann nicht mehr und entfernen sie, soweit uns das möglich ist. Andere Aufnahmen verwenden wir für Werbezwecke nur mit gesonderter Einwilligung des Kunden.
(1) Art und Umfang geschuldeter Reparaturleistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nebst Leistungsbeschreibung. Auf Wunsch erstellen wir vorab einen Kostenvoranschlag. Er ist unverbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet ist, und nur vergütungspflichtig, wenn dies vorher vereinbart wurde; dasselbe gilt für eine vorherige Fehlersuche (Diagnose). Zeichnet sich ab, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, informieren wir den Kunden und holen seine Entscheidung über die Fortführung ein.
(2) Sendet der Kunde einen zu reparierenden Gegenstand an uns ein, trägt er die Kosten und die Gefahr des Transports zu uns; die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit wir wegen eines Mangels zur Nacherfüllung verpflichtet sind; in diesem Fall tragen wir die Transportkosten nach den gesetzlichen Vorschriften. Vereinbarte Abhol- oder Vor-Ort-Termine bleiben unberührt.
(3) Für die Kündigung von Reparaturaufträgen gilt § 7 Absatz 4 entsprechend.
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des auf sie entfallenden Preises oder Vergütungsanteils unser Eigentum. Zahlt der Kunde eine Abschlagszahlung für eigens angefertigte und angelieferte oder bereitgestellte Bauteile, geht das Eigentum an diesen Bauteilen mit Eingang der Zahlung auf ihn über, sofern er nicht stattdessen eine Sicherheit gewählt hat (§ 5 Absatz 4).
(2) Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, hat der Kunde sie pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich mitzuteilen.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an den Waren bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt; wir können die Forderungen selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Verarbeitet oder verbindet der Kunde Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
(4) Bei Bauverträgen bleibt unser gesetzlicher Anspruch auf Sicherheit nach § 650f BGB unberührt.
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen und bei Werkleistungen zwei Jahre; sie beginnt bei Kaufverträgen mit der Ablieferung und bei Werkverträgen mit der Abnahme. Bei Bauwerken und bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie bei Werkleistungen an einem Bauwerk gelten die gesetzlichen Fristen von fünf Jahren. Absatz 3 Satz 3 bleibt unberührt.
(3) Hinweis für Verbraucher zur Nacherfüllung bei Kaufverträgen: Ist die gekaufte Ware mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) verlangen (§ 439 Absatz 1 BGB). Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verweigern, insbesondere wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Wird der Mangel im Wege der Nacherfüllung durch Reparatur beseitigt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate (§ 475e Absatz 5 BGB). Das gilt auch für Verträge über die Lieferung von Waren, die wir nach Kundenmaß herstellen oder herstellen lassen und nicht einbauen (§ 650 BGB). Meldet der Kunde uns einen Mangel, informieren wir ihn vor der Nacherfüllung nochmals über sein Wahlrecht und die Verlängerung (§ 475 Absatz 4 BGB). Bei Verträgen, bei denen der Einbau oder die Montage mit Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten im Vordergrund steht (Werkverträge), gilt diese Verlängerung nicht; dort richtet sich die Nacherfüllung nach § 635 BGB und wir bestimmen, ob wir den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Kaufverträgen und aus Werkleistungen, die kein Bauwerk betreffen, ein Jahr ab Gefahrübergang oder Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht für die in Absatz 2 Satz 2 genannten Bauwerks- und Baustofffälle, für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b und 478 BGB, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schadensersatzansprüche nach § 11 dieser AGB. Bei gebrauchten Sachen sind Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ausgeschlossen; die Ausnahmen nach Satz 2 gelten entsprechend.
(5) Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache; die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) bleiben unberührt. Ist der Kunde Unternehmer, gehört die Reparierbarkeit der Ware bei Kaufverträgen und bei Verträgen über die Lieferung herzustellender Waren nicht zur üblichen Beschaffenheit (§ 434 Absatz 3 Satz 4 BGB), es sei denn, sie ist ausdrücklich vereinbart.
(6) Übernehmen wir oder ein Hersteller eine Garantie, ergeben sich Garantiegeber, Umfang, Dauer und Bedingungen aus der jeweiligen Garantieerklärung. Werben wir mit einer Garantie, stellen wir die Garantiebedingungen bereits mit dem Angebot oder im Bestellprozess zur Verfügung; im Übrigen weisen wir vor Vertragsschluss auf eine Garantie hin und stellen die Garantiebedingungen spätestens mit der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln bestehen unabhängig von einer Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt.
(7) Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel unserer Montage- und Reparaturleistungen innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme in Textform anzuzeigen; danach sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen oder Übernahme einer Garantie. Für Kaufverträge und Werklieferungsverträge bleiben §§ 377 und 381 HGB maßgeblich.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Das gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für alle Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, auch wegen Verzögerung oder Verschiebung der Leistung. Soweit unsere Haftung beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Lippstadt. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Erfüllungsort für Zahlungen ist in diesem Fall unser Geschäftssitz.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Informationen, die wir Verbrauchern vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen, bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auf Papier oder mit Zustimmung des Verbrauchers auf einem anderen dauerhaften Datenträger.
OceanServiceGroup GmbH, Weißenburgerstr. 12, 59557 Lippstadt, Deutschland · Telefon: +49 2941 9488301 · E-Mail: info@oceanservicegroup.de · Geschäftsführer: Dominik Kammertöns, Ulrich Lange · Handelsregister: Amtsgericht Paderborn, HRB 14926 · USt-IdNr.: DE338754265
Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot nebst Leistungsbeschreibung oder aus der Produktbeschreibung oder Konfiguration auf unserer Internetseite.
Der Vertrag kommt nach Maßgabe von § 2 der AGB zustande, bei Bestellungen über unsere Internetseite nach § 3 der AGB.
Vertragssprache ist Deutsch. Bei individuellen Aufträgen erhält der Kunde das Angebot oder die Auftragsbestätigung nebst AGB in Textform. Bei Bestellungen über die Internetseite speichern wir den Vertragstext und übersenden dem Kunden die Bestelldaten und diese AGB in Textform (§ 3 Absatz 4 der AGB).
Preise, Liefer- und Anfahrtkosten, Zahlungsbedingungen und Lieferbedingungen ergeben sich aus §§ 5 und 6 der AGB sowie aus dem jeweiligen Angebot oder den Angaben im Bestellprozess. Die Liefer- oder Ausführungsfrist, bis zu der wir liefern oder die Leistung erbringen, nennen wir im Angebot oder im Bestellprozess; den verbindlichen Termin bestätigen wir nach § 6 Absatz 2 der AGB.
Für Waren besteht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren; die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht stellen wir gesondert und hervorgehoben zur Verfügung. Für Werkleistungen besteht ebenfalls ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht; Einzelheiten ergeben sich aus § 10 der AGB. Bei Kaufverträgen kann der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen; wird der Mangel durch Reparatur beseitigt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate.
Verträge über Montage- und Reparaturleistungen sowie über die Lieferung nach Kundenmaß herzustellender Bauelemente kann der Kunde nach Maßgabe von § 648 BGB bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen; Einzelheiten ergeben sich aus §§ 7 und 8 der AGB.
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu; dort sind auch die Ausnahmen und die Folgen des Widerrufs beschrieben. Das Muster-Widerrufsformular fügen wir der Widerrufsbelehrung bei. Verlangt der Kunde, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Montage- oder Reparaturleistungen beginnen, und widerruft er danach, schuldet er uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 4 Absatz 5 der AGB). Bei Verträgen über unsere Internetseite kann der Widerruf auch über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ erklärt werden (§ 4 Absatz 7 der AGB).
Bestehende Garantien und deren Bedingungen nennen wir im Angebot oder in der Produktbeschreibung (§ 10 Absatz 6 der AGB). Reklamationen und Beschwerden richtet der Kunde an die unter Nummer 1 genannte Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 13 der AGB).
Stand: 25.09.2026