Ein Händler kann bei Sektionaltoren unter bestimmten Umständen als Hersteller im rechtlichen Sinne gelten.
Der Originalbeitrag behandelt, unter welchen Voraussetzungen ein Händler auf der CE-Kennzeichnung erscheinen und Herstellerpflichten übernehmen kann. Unter anderem nennt er Vertrieb unter eigenem Namen bzw. Marke sowie die Konfiguration, Ergänzung und Montage der Toranlage.
Ob ein Händler im Einzelfall Hersteller ist, richtet sich nach den anwendbaren Rechtsvorschriften und seiner tatsächlichen Rolle. Der Quelltext zitiert ältere Fassungen von EU-Rechtsakten; diese Aussagen sollten vor einer heutigen rechtlichen Verwendung auf Aktualität geprüft werden.