Für den Schutzbereich eines Lichtvorhangs zählt die geprüfte Erkennung des Hindernisses, nicht allein die Einbauhöhe des obersten Sensors.
Der Quellartikel beschreibt eine abzusichernde Höhe von 2.500 mm nach den dort genannten CE-Regeln. Bei der Prüfung wird ein Prüfkörper mit einer Tiefe von 200 mm verwendet; deshalb kann die Position des obersten Sensors niedriger als die nominelle Schutzhöhe liegen.
Der tatsächliche Verlauf des Torblatts an der Lichtschrankenebene ist entscheidend. Deshalb nennt der Artikel unterschiedliche Mindesteinbauhöhen für Niedrig-, Normal-, Hoch- und Vertikalbeschläge. Die konkreten Maße gelten nur für die geprüfte Ausführung und sind anhand der aktuellen Herstellerunterlagen und Normen zu prüfen.