Manuell entriegelbare Antriebe nicht immer zulässig

Die Zulässigkeit von manuell entriegelbaren Antrieben bei Sektionaltoren hängt von strengen CE-Sicherheitsanforderungen ab, insbesondere zur Vermeidung unkontrollierter Torbewegungen bei Unwucht oder Federbruch.

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Manuell entriegelbare Antriebe nicht immer zulässig

Sicherheitsanforderungen und unkontrollierte Bewegungen

So genannte manuell entriegelbare Antriebe sind nicht immer zulässig. Dafür gibt es einen wichtigen Grund. Aufgrund der CE-Gesetzgebung muss ein Sektionaltor eine ganze Reihe von Sicherheitsanforderungen erfüllen. Beispielsweise darf das Tor keine größere unkontrollierte Bewegung von mehr als 300 mm machen. Dies wird durch die Vorgaben der Ocean Service Group für Standardtore gewährleistet.

Arten von Notbedienungen und deren Verhalten

Antriebe können mit einer Reihe von Notbedienungen ausgeführt werden. Dabei wird zwischen dem Kurbel-Notbetrieb, dem Ketten-Notbetrieb und dem manuell entriegelbaren Notbetrieb unterschieden. Bei einem Kurbel- oder Ketten-Notbetrieb bleibt das Tor beim Einschalten in der Position stehen, in der es zum Zeitpunkt der Aktivierung stand. So entstehen also keine unkontrollierten Bewegungen. Das gleiche gilt für einen manuell entriegelbaren Antrieb, solange das Tor ausgewogen läuft. Ist dies nicht der Fall, dann wird das Tor anlaufen und herunterfahren, bis es am Boden zum Stillstand kommt. Ein manuell entriegelbarer Antrieb kann also durchaus eine unkontrollierte Bewegung machen.  

Gesetzliche Vorgaben und Federbruchsicherung

Laut CE-Gesetzgebung ist es nicht erlaubt, bei einem manuell entriegelbaren Antrieb die Entriegelung zu aktivieren, wenn eine Unwucht vorliegt. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Federbruchsicherung in allen Fällen obligatorisch ist. Denn eine gebrochene Feder verursacht schließlich eine Unwucht. Ein Antrieb mit manueller Entriegelung ist rechtlich als handbetätigtes Tor zu betrachten. Bei handbetätigten Toren gilt, dass eine Federbruchsicherung jederzeit vorgeschrieben ist. Bei Duplex-Federn funktioniert eine Federbruchsicherung nicht. Daher sind Duplex-Federn in Verbindung mit einem manuell entriegelbaren Antrieb nicht zulässig.

KBB - VBB - SKB
Handbetätigt
Konsole SBS FBS 1 x SSS 2 x SSS
Tor Handbetätigt
Tor Handbetätigt
Wellenantrieb
Konsole SBS FBS 1 x SSS 2 x SSS
EB - E
EB - E
EB - KE-KU
EB - KE-KU
EB - KE-KU Totmann
EB - KE-KU Totmann
Deckenschlepper
Konsole SBS FBS 1 x SSS 2 x SSS
EB Deckenschlepper
EB Deckenschlepper
SBS = Seilbruchsicherung / FBS = Federbruchsicherung / SSS = Schlaffseilsicherung
EB = elektrisch betätigt / E = Entriegelung / KE = Kette Notbetrieb /
KU = Kurbel Notbetrieb

Deckenschlepper und Aufsteckantriebe

Auch Deckenschlepper (Drawbar) Antriebe fallen unter manuell entriegelbare Antriebe. Bei diesen Garagentorantrieben ist es nämlich auch möglich, die Welle freizugeben, wenn die Entriegelung aktiviert wird. Industrielle Aufsteckantriebe (Wellenantriebe) mit manueller Entriegelung werden im Allgemeinen als E. bezeichnet.

Grafische Darstellung zweier Ausführungen eines elektrischen Torantriebs. Im oberen Abschnitt zeigt das Modell „E“ einen Aufsteckantrieb mit metallischem Getriebeblock, schwarzem Gehäuseteil und einem auffälligen roten Hebel zur Entriegelung. Im unteren Abschnitt zeigt das Modell „E-KE“ den gleichen Grundantrieb, der jedoch zusätzlich mit einem seitlichen Modul samt herabhängender, metallischer Nothandkette ausgestattet ist.

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