Diese Erklärung untersucht, ob ein Händler im Sinne der relevanten Normen und Richtlinien (wie EN 13241, Maschinenrichtlinie 2006/42/EU und Bauprodukteverordnung 305/2011/EU) als Hersteller betrachtet werden darf und somit mit seinem eigenen Firmennamen oder Logo auf dem CE-Aufkleber stehen kann.
Auf dem CE-Aufkleber steht der Name/das Logo des Händlers und nicht der/das des Original-Herstellers. Die Frage ist, ob damit die Vorschriften der EN 13241 erfüllt werden. Wenn die relevanten Normen und Richtlinien die Möglichkeit bieten, den Händler als Hersteller zu betrachten, ist jede weitere Diskussion überflüssig.
EN 13241: 5 MARKING AND LABELLINGEach door shall be provided with a permanently attached and easily readable label giving at least the following information:a) manufacturer or importer in EU (name / contact details i.e. code or address);
Auf dem CE-Aufkleber darf sowohl der Name des Händlers als auch der des Herstellers stehen.
EN 12635: 5.2 LABELLINGThe installation instructions shall require that, following the completion of the installation, the door is labelled in accordance with EN 13241.
Die EN 13241 ist führend, wenn es um die Kennzeichnung des Tores geht.

„Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist.Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Bestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet;

Der Händler bestimmt, wie das Produkt Sektionaltor aussehen soll. Es wird den angegebenen Spezifikationen entsprechend hergestellt. Ferner erzeugt der Händler in einem späteren Stadium eine Wertschöpfung, indem Komponenten hinzugefügt werden. Schließlich montiert der Händler das Tor und sorgt dafür, dass alle Anforderungen der EN 13241 erfüllt werden. Der Text der Richtlinie 2006/42/EU bietet somit den Raum, einen Händler als Hersteller zu betrachten.
Ob Feuerwache, Produktionshalle oder Einfamilienhaus — ein kurzes Gespräch reicht. Rückmeldung innerhalb eines Werktags, Vor-Ort-Termin innerhalb zehn Werktagen.