Ist ein Händler ein Hersteller?

Diese Erklärung untersucht, ob ein Händler im Sinne der relevanten Normen und Richtlinien (wie EN 13241, Maschinenrichtlinie 2006/42/EU und Bauprodukteverordnung 305/2011/EU) als Hersteller betrachtet werden darf und somit mit seinem eigenen Firmennamen oder Logo auf dem CE-Aufkleber stehen kann.

Produkte
Sektionaltor
Kundengruppe
Privat
Autor
Simon Köster
Veröffentlicht am
May 3, 2026

Ist ein Händler ein Hersteller?

Kennzeichnung und CE-Aufkleber

Auf dem CE-Aufkleber steht der Name/das Logo des Händlers und nicht der/das des Original-Herstellers. Die Frage ist, ob damit die Vorschriften der EN 13241 erfüllt werden. Wenn die relevanten Normen und Richtlinien die Möglichkeit bieten, den Händler als Hersteller zu betrachten, ist jede weitere Diskussion überflüssig.

EN 13241: 5 MARKING AND LABELLINGEach door shall be provided with a permanently attached and easily readable label giving at least the following information:a) manufacturer or importer in EU (name / contact details i.e. code or address);

Auf dem CE-Aufkleber darf sowohl der Name des Händlers als auch der des Herstellers stehen.

EN 12635: 5.2 LABELLINGThe installation instructions shall require that, following the completion of the installation, the door is labelled in accordance with EN 13241.

Die EN 13241 ist führend, wenn es um die Kennzeichnung des Tores geht.

Fotografie eines Typenschildes, das direkt auf dem metallischen Rahmenprofil eines Sektionaltores angebracht ist. Oben links auf dem weißen Etikett ist das Firmenlogo (ein stilisiertes „U“) sowie die Adresse in Zeewolde, Niederlande, aufgedruckt. Darunter stehen Bestelldaten wie „Ordernummer: E 429972 A“, Baujahr („2020 Week 20“), Türtyp („ST9V“), Maße („2800 x 2600“), System („NS K“), Gewicht („119.07 kg“) sowie Werte nach EN 13241 (Luftdurchlässigkeit Klasse 2, Wasserwiderstand Klasse 0, Windlast Klasse 4, thermischer Widerstand $2.40\text{ W/m}^2\text{K}$ und Schalldämmung $23\text{ dB}$). Rechts daneben verlaufen ein gespanntes Stahlseil und eine vertikale Säule, auf der gelbe dreieckige Warnaufkleber (unter anderem Quetschgefahr) angebracht sind.

Rechtliche Definitionen nach EU-Richtlinien

Maschinenrichtlinie 2006/42/EU (Artikel 2 / Buchstabe i)

„Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist.Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Bestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet;  

Fotografie einer weitläufigen, hell erleuchteten Industrie- und Fertigungshalle. Im Vordergrund verläuft ein langer, mit Metallprofilen, Dokumenten und Sortierkästen mit Schrauben und Kleinteilen bestückter Arbeitstisch bzw. Montageplatz. Rechts im Vordergrund stehen mehrere rote zylindrische Elemente. Im Hintergrund erstrecken sich hohe Regalsysteme, Vorrichtungen und weitere Produktionsbereiche einer Fabrik für Toranlagen.

Der Händler bestimmt, wie das Produkt Sektionaltor aussehen soll. Es wird den angegebenen Spezifikationen entsprechend hergestellt. Ferner erzeugt der Händler in einem späteren Stadium eine Wertschöpfung, indem Komponenten hinzugefügt werden. Schließlich montiert der Händler das Tor und sorgt dafür, dass alle Anforderungen der EN 13241 erfüllt werden. Der Text der Richtlinie 2006/42/EU bietet somit den Raum, einen Händler als Hersteller zu betrachten.

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