Reihenfolge, U-Wert-Grenzen und Nachweise: was 2026 beim Zuschuss zählt.
Wer 2026 Haustüren oder Fenster tauschen lässt, kann weiterhin einen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten – wenn Reihenfolge und Nachweise stimmen.
Die BEG fasst die staatliche Förderung für energetische Sanierung zusammen. Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Türen und Fenstern ist in der Regel das BAFA zuständig.
Maßgeblich ist der U-Wert: Er beschreibt, wie viel Wärme pro Quadratmeter verloren geht – je niedriger, desto eher förderfähig.
In Kürze: Die U-Wert-Grenzen werden tendenziell strenger, die Fachunternehmererklärung bleibt Pflicht, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.
Die technischen Mindestanforderungen werden nachgeschärft. Für Eigentümer:innen ist das selten ein Problem – die meisten aktuellen Markenprodukte erfüllen die Werte bereits.
Entscheidend ist nicht, wann montiert wird, sondern wann der Auftrag verbindlich erteilt wird.
Ein Zuschuss aus der BEG muss vor der Beauftragung beantragt werden. Wer zuerst unterschreibt, verliert den Anspruch.
Wir liefern diese Unterlagen standardmäßig mit jedem förderrelevanten Auftrag.
Kurz: meistens ja. Der Zuschuss senkt die Investition spürbar, und der niedrigere Energieverbrauch zahlt sich über die Jahre aus.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinien.

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