Was sich 2026 bei der BEG-Förderung für Türen und Fenster ändert.

Reihenfolge, U-Wert-Grenzen und Nachweise: was 2026 beim Zuschuss zählt.

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Autor
Sandra Köster
Veröffentlicht am
June 1, 2026

Wer 2026 Haustüren oder Fenster tauschen lässt, kann weiterhin einen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten – wenn Reihenfolge und Nachweise stimmen.

Worum es bei der BEG überhaupt geht

Die BEG fasst die staatliche Förderung für energetische Sanierung zusammen. Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Türen und Fenstern ist in der Regel das BAFA zuständig.

Maßgeblich ist der U-Wert: Er beschreibt, wie viel Wärme pro Quadratmeter verloren geht – je niedriger, desto eher förderfähig.

In Kürze: Die U-Wert-Grenzen werden tendenziell strenger, die Fachunternehmererklärung bleibt Pflicht, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.

Was sich zum Jahreswechsel ändert

Die technischen Mindestanforderungen werden nachgeschärft. Für Eigentümer:innen ist das selten ein Problem – die meisten aktuellen Markenprodukte erfüllen die Werte bereits.

Entscheidend ist nicht, wann montiert wird, sondern wann der Auftrag verbindlich erteilt wird.

Der häufigste Fehler: Reihenfolge von Antrag und Auftrag

Ein Zuschuss aus der BEG muss vor der Beauftragung beantragt werden. Wer zuerst unterschreibt, verliert den Anspruch.

  • Energieberater:in oder Fachbetrieb klärt die förderfähige Variante und den Zielwert.
  • Antrag wird gestellt – bei Einzelmaßnahmen über das BAFA-Portal.
  • Erst nach Eingangsbestätigung wird der Liefer- und Montageauftrag verbindlich.
  • Nach Einbau reichen Sie Fachunternehmererklärung und Rechnung ein.

Welche Unterlagen Sie vom Fachbetrieb brauchen

  • Produktdatenblatt mit ausgewiesenem U-Wert (Uw bzw. U_D).
  • Fachunternehmererklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen.
  • Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Material- und Montagekosten.

Wir liefern diese Unterlagen standardmäßig mit jedem förderrelevanten Auftrag.

Lohnt sich das überhaupt noch?

Kurz: meistens ja. Der Zuschuss senkt die Investition spürbar, und der niedrigere Energieverbrauch zahlt sich über die Jahre aus.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinien.

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